Angeboten wird ein unbebautes Baugrundstück mit 1.225 m² in Bockenheim an der Weinstraße. Es liegt im Teilgebiet B des Bebauungsplans „Im Brübel, Erweiterungsplan I, Änderungsplan II“ und ist als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
Die maßgeblichen Festsetzungen lauten: Grundflächenzahl 0,4, maximal drei Vollgeschosse, Firsthöhe höchstens 12,50 m und Dachneigung maximal 40°. Es gilt die offene Bauweise, ausschließlich Einzelhäuser sind zulässig. Geschosswohnungsbau und Doppelhäuser sind damit ausgeschlossen. Eine Wohneinheitenzahl ist nicht festgesetzt. Je Wohneinheit sind zwei Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen, Stellflächen und Zufahrten sind wasserdurchlässig herzustellen. Als Richtwert ergibt sich bei voller Ausnutzung der GRZ über drei Vollgeschosse eine Geschossfläche von rund 1.470 m², ohne Berücksichtigung von Nebenanlagen und im Einzelfall zu prüfen.